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Fachkräfte-Vermittlung International

Wir kümmern uns um alles von A-Z

Wir vermitteln und überlassen qualifizierte Fachkräfte an Kliniken, Praxen und Gesundheitseinrichtungen im gesamten Bundesgebiet, von der examinierten Pflegefachkraft über zahnmedizinisches und augenheilkundliches Fachpersonal bis zur approbierten Ärztin und zum approbierten Arzt, einschließlich der vollständigen Begleitung des Anerkennungsverfahrens bei der internationalen Personalgewinnung aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie aus Drittstaaten. Je nach Bedarf Ihrer Einrichtung erfolgt dies im Wege der Personalvermittlung oder der Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Jede Kandidatin und jeder Kandidat durchläuft vor der Vorstellung ein mehrstufiges Prüfverfahren, das die formale Qualifikation, die tatsächliche Berufserfahrung, die persönliche Zuverlässigkeit sowie, bei internationalen Fachkräften, die tatsächlichen Deutschkenntnisse im Rahmen einer praxisnahen Sprachprüfung umfasst.

Kompetenz in der Vermittlung medizinischer Fachkräfte

Wir verfügen über fundierte Expertise in der Vermittlung von Fachkräften im Gesundheitswesen. Unsere Prozesse orientieren sich an den einschlägigen berufsrechtlichen und aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere an den Vorgaben des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG), der Bundesärzteordnung (BÄO) für ärztliches Personal sowie des Pflegeberufegesetzes (PflBG) für Pflegefachkräfte. Unser Netzwerk aus Partnereinrichtungen und Partnerstrukturen im In- und Ausland ist konsequent auf ein Ziel ausgerichtet: Einrichtungen des Gesundheitswesens zuverlässig mit Fachkräften zu versorgen, deren Qualifikation, Sprachkompetenz und persönliche Eignung vor Aufnahme der Tätigkeit belastbar verifiziert wurden.

Die Vermittlung von Fachkräften unterscheidet sich grundlegend von der Vermittlung von Auszubildenden, da hier keine berufliche Erstausbildung, sondern die unmittelbare Aufnahme einer qualifizierten Tätigkeit im Raum steht. Entsprechend legen wir bei jeder Vermittlung besonderen Wert auf die Verifikation der formalen Qualifikation, den Nachweis der praktischen Berufserfahrung und, sofern erforderlich, die Begleitung des Anerkennungsverfahrens nach den jeweils einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften.

Zwei Modelle der Personalgestellung: Vermittlung und Arbeitnehmerüberlassung

Je nach Bedarfslage der Einrichtung stellen wir Fachkräfte über zwei unterschiedliche, rechtlich eigenständige Modelle zur Verfügung.

Personalvermittlung (Direktvermittlung)

Bei der Personalvermittlung wird die Fachkraft unmittelbar bei der aufnehmenden Einrichtung angestellt; der Arbeitsvertrag besteht direkt zwischen der Einrichtung und der Fachkraft. Wir übernehmen ausschließlich die Suche, Prüfung und Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten sowie die organisatorische Begleitung bis zur Aufnahme der Tätigkeit. Dieses Modell eignet sich insbesondere für die dauerhafte Besetzung fester Stellen.

Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit nach AÜG)

Bei der Arbeitnehmerüberlassung wird die Fachkraft bei uns angestellt und der jeweiligen Einrichtung als Entleiherin im Rahmen einer gültigen Erlaubnis nach § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) überlassen. Wir verfügen über die hierfür erforderliche Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit und sind Mitglied im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ/GVP). Die Beschäftigung erfolgt unter Anwendung des einschlägigen Tarifvertrags (GVP/MTV-DGB), einschließlich der gesetzlichen Vorgaben zu Equal Pay nach neun Monaten Überlassungsdauer gemäß § 8 Abs. 4 AÜG sowie der Überlassungshöchstdauer nach § 1 Abs. 1b AÜG. Dieses Modell eignet sich insbesondere zur kurzfristigen Deckung von Personalengpässen, zur Überbrückung von Vakanzen oder zum Kennenlernen einer Fachkraft vor einer etwaigen späteren Festanstellung.

Welches Modell passt zu Ihrem Bedarf?

In einem persönlichen Erstgespräch klären wir gemeinsam, welches der beiden Modelle für die konkrete Bedarfssituation Ihrer Einrichtung die geeignetere Lösung darstellt. Beide Modelle stehen sowohl für die Gewinnung inländischer als auch internationaler Fachkräfte zur Verfügung, wobei bei der Arbeitnehmerüberlassung internationaler Fachkräfte die aufenthaltsrechtliche Zulässigkeit der Überlassungstätigkeit im Einzelfall zusätzlich zu prüfen ist.

Internationale Personalgewinnung unter Berücksichtigung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Der inländische Arbeitsmarkt vermag den Bedarf an qualifiziertem Personal in zahlreichen Fachbereichen, insbesondere in der Pflege sowie in ärztlichen und zahnmedizinischen Fachrichtungen, nicht mehr vollständig zu decken. Wir erschließen daher gezielt den internationalen Arbeitsmarkt, sowohl innerhalb der Europäischen Union unter Nutzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit als auch aus Drittstaaten im Rahmen der aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG), namentlich der Aufenthaltstitel nach § 18a und § 18b AufenthG für qualifizierte Fachkräfte sowie, sofern einschlägig, der Blauen Karte EU nach § 18g AufenthG für akademische Heilberufe. Die Prüfung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall obliegt den zuständigen Ausländerbehörden; wir koordinieren den erforderlichen Verfahrensablauf.

Begleitung des Anerkennungsverfahrens ausländischer Berufsqualifikationen

Die Ausübung eines reglementierten Gesundheitsberufs in Deutschland setzt regelmäßig die Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikation voraus. Für ärztliches Personal richtet sich dies nach § 3 der Bundesärzteordnung (BÄO) in Verbindung mit der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO), gegebenenfalls verbunden mit einer Kenntnisprüfung, sofern die zuständige Behörde wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung feststellt (Defizitbescheid). Für Pflegefachkräfte erfolgt die Anerkennung im Rahmen einer Gleichwertigkeitsprüfung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) beziehungsweise, für vor 2020 begonnene Qualifikationen, nach dem Krankenpflegegesetz. Wir koordinieren den gesamten Verfahrensablauf mit der jeweils zuständigen Anerkennungsstelle, bereiten die erforderlichen Unterlagen vor und begleiten gegebenenfalls erforderliche Anpassungslehrgänge oder Kenntnisprüfungen organisatorisch. Die Entscheidung über die Anerkennung selbst obliegt ausschließlich der zuständigen Behörde.

Verifikation der Sprachkompetenz nach fachsprachlichem Maßstab

Sprachkenntnisse werden persönlich geprüft, nicht nur bescheinigt

Sprachzertifikate sind ein guter erster Anhaltspunkt, sagen jedoch nicht immer verlässlich aus, wie gut jemand tatsächlich Deutsch spricht und versteht. Zertifikate können veraltet sein, unter erleichterten Bedingungen erworben worden sein oder schlicht nicht der Realität entsprechen. Aus genau diesem Grund verlassen wir uns niemals allein auf ein Papier. Stattdessen führen wir ergänzend ein mehrtägiges, persönliches Interviewverfahren durch, in dem wir die tatsächlichen Deutschkenntnisse jeder Bewerberin und jedes Bewerbers praxisnah und alltagsnah überprüfen. Bei internationalen Kandidatinnen und Kandidaten arbeiten wir hierfür eng mit ausgewählten Partnerschulen vor Ort zusammen. Dorthin entsenden wir eigens bestimmte Prüferinnen und Prüfer, die die Sprachkompetenz direkt vor Ort feststellen, sodass wir Ihnen am Ende ausschließlich Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen können, deren Deutschkenntnisse tatsächlich dem entsprechen, was auf dem Papier steht.

Für die Ausübung eines Heilberufs ist regelmäßig der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich, bei ärztlichem Personal ergänzt um eine medizinische Fachsprachprüfung vor der zuständigen Ärztekammer. Da allgemeinsprachliche Zertifikate die tatsächliche Kommunikationsfähigkeit im klinischen Alltag nicht immer verlässlich abbilden, führen wir ergänzend ein eigenes, mehrtägiges Prüfverfahren durch, das die praxisnahe Verständigungsfähigkeit in einem medizinischen beziehungsweise pflegerischen Kontext feststellt.

Verifikation der persönlichen Zuverlässigkeit

Für eine Tätigkeit im Gesundheitswesen ist neben der fachlichen Qualifikation die persönliche Zuverlässigkeit von zentraler Bedeutung. Wir lassen uns ein Führungszeugnis beziehungsweise ein gleichwertiges Dokument des Herkunftsstaates vorlegen und gleichen dessen Plausibilität im Rahmen unseres eigenen Prüfprozesses ergänzend ab.

Unser Prüfverfahren - Internationale Fachkräftegewinnung aus EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten

Da Fachkräfte ohne berufliche Erstausbildungsphase unmittelbar in die Versorgung eingebunden werden, legen wir bei der Prüfung besonderen Wert auf Nachvollziehbarkeit und Verifikation.

Der demografisch bedingte Fachkräftemangel im Gesundheitswesen lässt sich in zahlreichen Fachbereichen nicht mehr ausschließlich über den inländischen Arbeitsmarkt kompensieren. Wir begleiten Einrichtungen des Gesundheitswesens daher persönlich durch den gesamten Prozess der internationalen Personalgewinnung.

Verifikation der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung

Wir prüfen den formalen Abschluss sowie, im Rahmen strukturierter Fachgespräche, die tatsächliche praktische Berufserfahrung jeder Kandidatin und jedes Kandidaten. Sämtliche für die Berufsausübung in Deutschland erforderlichen Nachweise werden von uns vorab auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.

In einem mehrtägigen, persönlichen Prüfverfahren stellen eigens hierfür bestimmte Prüferinnen und Prüfer die tatsächliche Sprachkompetenz jeder Kandidatin und jedes Kandidaten im medizinischen beziehungsweise pflegerischen Kontext fest. Bei internationalen Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt dies in Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnerschulen im jeweiligen Herkunftsland.

Wir lassen uns ein Führungszeugnis oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftsstaates vorlegen und nehmen einen ergänzenden Plausibilitätsabgleich im Rahmen unseres eigenen Prüfprozesses vor

Wir gleichen die Qualifikation, die Erfahrung und die persönliche Eignung jeder Kandidatin und jedes Kandidaten mit dem konkreten Anforderungsprofil der jeweiligen Einrichtung ab, um ausschließlich tatsächlich passende Fachkräfte vorzustellen.

Direkt im jeweiligen Partnerland erfolgt die persönliche Prüfung der fachlichen Qualifikation, der Berufserfahrung sowie der tatsächlichen Deutschkenntnisse durch unsere eigens hierfür bestimmten Prüferinnen und Prüfer.

Wir koordinieren das erforderliche Anerkennungsverfahren, namentlich das Approbationsverfahren nach § 3 BÄO für ärztliches Personal beziehungsweise die Gleichwertigkeitsprüfung nach dem Pflegeberufegesetz für Pflegefachkräfte, in Zusammenarbeit mit der jeweils zuständigen Stelle, etwa der zuständigen Landesbehörde oder der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Rahmen der Vorbewertung ausländischer Bildungsabschlüsse.

In unseren Partnerländern sprechen wir gezielt Fachkräfte an, die über die erforderliche Qualifikation sowie die persönliche Motivation für eine Tätigkeit im deutschen Gesundheitswesen verfügen, und nehmen bereits in dieser Phase eine strukturierte Vorauswahl vor.

Sofern die aufnehmende Einrichtung keine eigene Unterkunft zur Verfügung stellen kann, unterstützen wir bei der Beschaffung geeigneten Wohnraums im Umfeld der Einrichtung.

Über den gesamten Vermittlungsprozess hinweg steht der Einrichtung eine feste Ansprechperson zur Verfügung, die über den Verfahrensstand, insbesondere hinsichtlich Anerkennung und Einreise, proaktiv informiert.

Kontaktaufnahme

Wir stehen Einrichtungen des Gesundheitswesens für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung, in dem der konkrete Personalbedarf sowie die Möglichkeiten der nationalen und internationalen Fachkräftegewinnung erörtert werden.

Gesundheit braucht Kompetenz.

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